Krankenfahrten
Fahrten für ...
- Arztbesuche
- Krankengymnastiken
- ambulante Behandlungen im Krankenhaus
- ambulante Operationen
- Aufenthalte in Tageskliniken
- Dialysen
- Strahlen- / Chemotherapien
- stationäre Behandlungen
- ambulante Behandlungen
Wichtig !
Alle Krankenfahrten müssen im
Voraus durch die Krankenkasse genehmigt werden.
(Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen)
Vorgang
Sie müssen bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag einreichen.
Die erhaltene Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.
Bei Problemen mit dem Antrag helfen wir Ihnen gerne.
Wir setzen uns mit Ihrer Krankenkasse oder der entsprechenden Behörde in Verbindung. Alle Formalitäten werden von uns erledigt.
Auch übernehmen wir für Sie, die Abrechnung mit der Krankenkasse.
benötigte Angaben
folgende Angaben benötigt der Fahrer zur Abrechnung mit der Krankenkasse
- Name ihrer Krankenkasse
- Name, Vorname
- Anschrift und Geburtsdatum
- ggf. Nummer der Wertkarte
- ggf. Nummer des Befreiungsausweises
- Ihre Unterschrift auf einem Krankentransportschein (Muster 4)
- ärztliche Verordnung
Eigenanteil
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Gesetzlicher Eigenanteil = 10% des Fahrpreises
(mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro)
Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen!
Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein!
Auch Patienten mit klappbaren Rollstühlen sind für uns kein Hindernis.
Unsere Fahrerinnen / Fahrer helfen gerne.